Klimavolksentscheid

Am 26. März findet mit dem Volksentscheid „Berlin 2030 klimaneutral“ bereits die nächste Abstimmung über eine Änderung des Berliner Energiewendegesetzes (EWG) statt. Statt 2045 will der Volksentscheid die Klimaneutralität bereits bis 2030 erreichen und das EWG verbindlicher machen. Eine der weiteren beabsichtigten Änderungen ist, dass Mieterhöhungen, die Resultat von Maßnahmen nach dem EWG sind, aus dem Landeshaushalt ausgeglichen werden sollen. Dafür soll das Ziel der Warmmietenneutralität gestrichen werden.

DIE LINKE will Klimaschutzmaßnahmen beschleunigen und Klimaneutralität in Berlin spätestens 2040 erreichen, um die Pariser Klimaziele einzuhalten. Jedoch sind Zweifel berechtigt, ob es hilfreich ist, mit 2030 ein voraussichtlich nicht realisierbares Ziel in das Gesetz zu schreiben. Auch ist es problematisch, Vermieter aus der Finanzierung der Klimaschutzinvestitionen zu entlassen und Mieterhöhungen aus dem Landeshaushalt auszugleichen. Notwendig ist, Mieterhöhungen zu vermeiden – zum Beispiel durch Absenkung der Modernisierungsumlage und gezielte Förderprogramme. Soziale Sicherheit und Klimagerechtigkeit gehören für DIE LINKE zusammen. Den Impuls für eine Schärfung des Energiewendegesetzes werden wir aufgreifen, beispielsweise durch Stärkung des Klimaschutzes in den Bezirken und die Verpflichtung zum Austausch aller Öl- und Gasheizungen in öffentlichen Gebäuden.
 

Andreas Fuhs
Referent der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus