Berlin hat Eigenbedarf

Die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen will einen Gesetzentwurf zur Vergesellschaftung von Wohnraum großer Immobilienkonzerne vorlegen. Der Gesetzesentwurf soll im Rahmen eines Volksentscheides abgestimmt werden. Das ist eine gute Botschaft, denn Vergesellschaftung bleibt so in der Debatte. Berlin braucht bezahlbaren Wohnraum.

Anders als beim letzten Volksentscheid im September 2021 wäre mit dem Gesetzesvolksentscheid die Vergesellschaftung bei Zustimmung durch die Wähler*innen bereits beschlossen. Das ist der zentrale Unterschied zum letzten Volksentscheid. Dieser war ein Beschlussvolksentscheid, in welchem der Senat aufgefordert wurde, ein Vergesellschaftungsgesetz zu erarbeiten. Der schwarz-rote Senat mauert hier jedoch.

Dass Vergesellschaftung möglich, machbar und finanzierbar ist, zeigt das Votum der Expert*innenkommission. Die juristische Debatte ist deutlich weiter als beim letzten Volksentscheid. Aber Untiefen müssen bedacht werden. Daher sollten in den Prozess der Gesetzeserarbeitung viele interessierte Jurist*innen einbezogen werden. Dabei kann mensch nur klüger werden.
 

Halina Wawzyniak
Fraktion Die Linke im Abgeordnetenhaus

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