Rote Karte
Die bundesweite Bezahlkarte für Asylsuchende soll eingeführt und die bisherigen Barleistungen auf eine Geldkarte gebucht werden. Was zunächst unproblematisch klingt, ist mit Einschränkungen für die Menschen verbunden. Ausgeschlossen sind alle Überweisungen. Jedes Bundesland kann entscheiden, wieviel der Leistung als Bargeld ausgezahlt wird. Auch Beschränkungen auf regionale Geschäfte sind möglich.
204 Euro sind die maximale Summe, die einer erwachsenen Person für notwendigen den persönlichen Bedarf an Barleistung im Monat zusteht. Wenn diese geringe Barleistung entfällt oder eingeschränkt wird, dann werden Asylsuchende weiter ausgegrenzt. Das Eis für die Kinder auf dem Stadtteilfest wird dann ebenso unmöglich wie der günstige Einkauf im Internet.
Schon jetzt wurde von einem CDU-Bundestagsabgeordneten die Ausweitung der Bezahlkarte auf Bürgergeldbeziehende ins Spiel gebracht. Sozialleistungen dürfen aber kein Mittel der Repression sein und Menschen gegeneinander ausspielen. Sozialleistungen müssen allen Menschen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zur Verfügung stehen. Wir wollen eine solidarische Gesellschaft.
Elke Breitenbach
Mitglied des Abgeordnetenhauses