Seniorenvertretung Pankow

In den Berliner Bezirken gibt es sehr unterschiedliche Formen des Zusammenwirkens der Bezirksämter und der Bezirksverordnetenversammlungen mit der Seniorenvertretung. Dieser Zustand ist aus Sicht der LINKEN äußerst unbefriedigend. Dennoch glauben wir, dass das Bezirksamt und die Bezirksverordnetenversammlung Pankow (BVV) in Pankow durch eine Reihe von Maßnahmen, sei es durch die Zahlung einer Aufwandsentschädigung an die Mitglieder der Seniorenvertretung, die Nutzung und Ausstattung eines Büroraumes, vor allem aber durch den ständigen Kontakt miteinander, seine Wertschätzung gegenüber der Seniorenvertretung zu Ausdruck bringt.

Im Übrigen wird Bezug genommen auf die Antwort zu den Fragen 6 und 7. Ihre berechtigten Forderungen können nur durch eine Gesetzesänderung auf Landesebene erfüllt werden.

DIE LINKE ist der Ansicht, dass es bereits eine kooperative und beratende Tätigkeit der Seniorenvertretung gegenüber der BVV Pankow gibt. Mitglieder der Seniorenvertretung nehmen, soweit es ihnen möglich ist, regelmäßig an den Ausschusssitzungen der BVV Pankow teil und ihr Rederecht wahr. Auch die jährlich stattfindenden Gespräche des Vorstehers der BVV Pankow und der Vertreter*innen des Bezirksamtes mit der Seniorenvertretung sind Ausdruck dafür, dass die BVV an einem regen Erfahrungsaustausch interessiert ist. Gleiches trifft aus unserer Sicht auch auf die jährlich stattfindende außerordentliche Tagung der BVV Pankow zu seniorenpolitischen Themen zu.

Sicher kann die Qualität dieser Veranstaltungen weiter verbessert werden, u.a. sollte über die Wirksamkeit bestehender Formate nachgedacht werden. Dafür wird sich die Linksfraktion auch weiterhin einsetzen und steht der Seniorenvertretung als verlässliche Diskussionspartnerin zur Seite.

Die Vorschrift des § 3b Abs. 2 des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes (BerlSenG) bestimmt, dass die zuständigen Berliner Verwaltungen den Seniorenvertretungen rechtzeitig und umfassend alle Informationen zur Verfügung stellen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Hiermit soll u.a. sichergestellt werden, dass die Seniorenvertretungen auch aktiv in die Erarbeitung von Anträgen zu seniorenpolitischen Themen einbezogen werden.

Aus Sicht der LINKEN besteht hier noch Handlungsbedarf. Denn eine kommentarlose Weiterleitung von Drucksachen und anderen Informationen erfüllt aus unserer Sicht nicht die gesetzlich vorgeschriebene Informations- und Unterstützungspflicht gegenüber der Seniorenvertretung. Deshalb werden wir uns dafür einsetzen, dass der künftig zuständige Stadtrat bzw. die Stadträtin konkrete Festlegungen treffen, die diese umfassende Informations- und Unterstützungspflicht gegenüber der Seniorenvertretung gewährleistet. Dies sollte ressortübergreifend geschehen.

Hierfür ist – auch in Rücksprache mit der Seniorenvertretung – ein verlässliches Verfahren zu entwickeln.

DIE LINKE. Pankow schlägt vor, dass es zu Beginn der neuen Wahlperiode eine Verständigung zwischen der Linksfraktion in der BVV Pankow und der Seniorenvertretung gibt, in der die gegenseitigen Erwartungen an eine verbesserte Zusammenarbeit formuliert und konkrete Verabredungen getroffen werden. Das schließt auch den verständlichen Wunsch der Seniorenvertretung ein, im Vorfeld in die Erarbeitung von Anträgen an die BVV Pankow einbezogen zu werden. Selbstverständlich wird die Linksfraktion in der nächsten Wahlperiode wieder eine seniorenpolitische Sprecherin bzw. einen Sprecher wählen. Darüber hinaus sollten thematische Fraktionssitzungen stattfinden, die auch dazu dienen, dass die Mitglieder der Fraktion das Thema Seniorenpolitik als tatsächliche Querschnittsaufgabe verstehen und umsetzen.

Die Mitglieder der Seniorenvertretung haben in allen öffentlich tagenden Ausschüssen der BVV Pankow uneingeschränktes Rederecht. Sofern es um die Anhörung von Sachverständigen geht, ist in der Geschäftsordnung der BVV Pankow ein verbindliches Verfahren geregelt.

In Berlin wurde mit dem Seniorenmitwirkungsgesetz eine gute Voraussetzung für die Teilhabe der Senior*innen geschaffen. Das will DIE LINKE. Berlin weiterentwickeln. DIE LINKE. Berlin tritt dafür ein, die rechtliche Stellung der Senior*innenvertretungen klar zu benennen und einheitlich in allen Bezirken umzusetzen. Dazu müssen Widersprüchlichkeiten zwischen Seniorenmitwirkungs- und Bezirksverwaltungsgesetz beseitigt werden.

Um das Mitspracherecht der Seniorenvertretung in der Bezirksverordnetenversammlung Pankow zu sichern, muss das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz aus Sicht von DIE LINKE. Pankow genauso im Bezirksverwaltungsgesetz Berücksichtigung finden, wie es bereits für den Jugendhilfeausschuss und den Integrationsausschuss geregelt ist. Nur so lässt sich das Mitspracherecht der Seniorenvertretung umfassend umsetzen. Das schließt auch das von Ihnen geforderte Stimmrecht in den Ausschüssen bei Belangen, die die Seniorinnen und Senioren betreffen, ein.

Siehe Antwort zu Frage 6