Beschlussnummer: 9/2/5
Bebauungsplan 3 – 61 zügig durchführen
Die Linke Pankow fordert die zügige Durchführung des B-Plans 3 – 61 (vormaliger Güterbahnhof Greifswalder Straße und weitere Flächen zwischen Ringbahn und Gelände des ehemaligen Vivantes-Klinikums und der Diesterwegstraße) mit dem Ziel, die Errichtung eines neuen Schulcampus für einen Oberschulstandort und die Schaffung einer öffentlichen Grün- und Wegeverbindung für den Fuß- und Radverkehr vom westlichen Thälmannpark am Planetarium über die B-Planfläche bis zum Anton-Saefkow-Park mit Überquerung der Greifswalder Straße zu sichern.
Die Mandats- und Amtsträger der Linken Pankow sind aufgefordert, sich für die Erreichung dieser Ziele in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV), dem Bezirksamt und im Abgeordnetenhaus einzusetzen.
Begründung
Das Bezirksamt hat es seit der planungsrechtlichen Aufhebung der Eisenbahnnutzung im Jahre 2011 verabsäumt, diese vormaligen Bahnflächen im Herzen des Ortsteils Prenzlauer Berg für eine Gemeinwesen dienliche Nutzung zu sichern. Das Bezirksamt hat mit einem Erwerber der Flächen, der sich stadtweit auf die Spekulation mit vormaligen Bahnflächen verlegt hat, jahrelang Gespräche über eine einvernehmliche baurechtliche Entwicklung bei weitgehender Berücksichtigung seiner spekulativen Interessen geführt.
Als öffentliches Interesse und Planungsziel wurde neben der Grün- und Wegverbindung zum Anton-Saefkow-Park, die Erweiterung des Schulgeländes der Grundschule am Planetarium und Freiraumeinrichtungen für die Jugendfreizeitgestaltung, die mittelfristige Schaffung eines neuen Schulcampus für eine Oberschule bestimmt. Hinsichtlich des Maßes einer gewerblichen und Wohnnutzung auf den verbleibenden Flächen gab es bislang kein fundiertes einvernehmliches Ergebnis.
So kam das 2019 gestartet Bebauungsplanverfahren (B-Planverfahren) zum Stillstand, weil der Investor offenbar das von ihm angestrebte extraprofitable Wunschergebnis beim Bezirksamt nicht durchsetzen konnte. Ein Einvernehmen mit Grundstückseigentümer ist vernünftigerweise erstrebenswert, wenn dabei den Interessen des Gemeinwesens uneingeschränkte Geltung verschafft werden kann.
Es ist höchste Zeit, dass das Bezirksamt zügig die Interessen des Gemeinwesens im Bebauungsplanverfahren zur Geltung bringt und diese gegenüber den Trägern öffentlicher Belange und der allgemeinen Öffentlichkeit zur Diskussion stellt.
Damit würde auch dem Grundstückseigner signalisiert, dass er seine Spekulation auf extraordinäre Profite aufgeben sollte, sondern statt des sich mit einer angemessenen Verwertung seines Grundstücks im Plangebiet begnügen muss.