Beschlussnummer: 9/2/3
Begrenzung der Wahlwerbung mit Wahlplakaten
1. Die Linke Pankow bittet die BVV-Fraktion, sich nach dem Vorbild von Treptow-Köpenick für eine überparteiliche Einigung zur Reduzierung der Wahlplakate auf Bezirksebene einzusetzen und diesbezüglich einen interfraktionellen Antrag anzustreben. Falls dieser Antrag erfolgreich zustande kommt, kann das Bezirksamt bei den zu erteilenden Sondernutzungserlaubnissen für das Anbringen von Wahlplakaten an Masten der öffentlichen Beleuchtung Obergrenzen pro Partei festlegen.
2. Die Linke Pankow bittet die BVV-Fraktion, im Sinne des unter 1. erwähnten interfraktionellen Antrags zu prüfen, ob es darüber hinaus einigungsfähig und rechtlich machbar wäre, die Sondernutzungserlaubnis für Wahlplakate auf Hauptstraßen zu beschränken. Um zu verhindern, dass ein „Hauen und Stechen“ um die verfügbaren Laternenplätze ausbricht, könnte hier mit weiteren Begrenzungen gearbeitet werden, z.B. pro Straßenseite zwischen zwei Querstraßen für jede Partei maximal ein Plakat oder Aufsteller.
3. Die Linke Pankow bittet den Landesvorstand und die Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, zu prüfen, inwieweit auf Landesebene entsprechende Beschränkungen getroffen werden können - auf Grundlage des Berliner Straßengesetzes oder durch Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage im Berliner Straßengesetz für den Erlass einer Rechtsverordnung.
Begründung
Zu 1.
Von der „Materialschlacht“ im Vorfeld von Wahlen sind viele Menschen einfach nur noch genervt. Diese fördert bei vielen Bürger*innen eher Wahlmüdigkeit, als zur Wahlentscheidung beizutragen.
Auch aus ökologischer Sicht ist die Menge des verwendeten Materials, das nach dem Wahlkampf im Müll landet, mehr als bedenklich und konterkariert den Anspruch, eine sozialökologische Transformation zu vertreten.
Laut Wissenschaftlichem Dienst des Bundestags (Ausarbeitung WD 3-3000-315/14 „Zulässigkeit und Grenzen von Wahlkampfbeschränkungen der Parteien“, 2016) „obliegt es den Gemeinden festzulegen, in welcher Weise sie dem verfassungsrechtlichen Gebot auf Einräumung von Stellplätzen in einem für die Selbstdarstellung der jeweiligen Partei notwendigen und angemessenen Umfang Rechnung tragen“.
Im Bezirk Treptow-Köpenick ist es 2021 gelungen, über einen interfraktionellen Antrag (linke, Grüne, SPD, CDU) die Anzahl an Wahlplakaten zu begrenzen. Dies könnte ein positives Vorbild für Pankow sein.
Zu 2.
Um auf bevorstehende Wahlen hinzuweisen und die eigene Partei zu bewerben, sollte es ausreichen, dies auf die Teile des Stadtgebiets zu beschränken, die von den Wähler*innen am stärksten frequentiert werden. Dies sind in der Regel die Hauptverkehrsstraßen.
Zu 3.
Nach §11 Abs. 2a Berliner Straßengesetz „können Größe, Zahl und Standorte von Werbeanlagen (…) zum Schutz des Stadt- und Ortsbildes (…) beschränkt werden“. Es fehlt jedoch bisher die Ermächtigungsgrundlage, hierzu auf Landesebene eine Rechtsverordnung zu erlassen.