Beschlussnummer:  8/5/1

Die Hauptversammlung beschließt die nachfolgende Änderung der Geschäftsordnung:
 

II. Durchführung der Hauptversammlung

  • Zeilen 73 bis 79 (Änderungen sind kursiv):

Nr. 9: „Wortmeldungen sind nach Aufruf des betreffenden Tagesordnungspunktes unter Angabe eines Stichworts zum Thema des Debattenbeitrags schriftlich dem Arbeitspräsidium zu übergeben.

Dabei ist zu vermerken, ob es sich um die Wortmeldung eines Gastes oder einer*s Delegierten (Angabe der Delegiertennummer) handelt.

Die Tagungsleitung erteilt das Wort unter Berücksichtigung der Quotierung. Sie kann die Wortbeiträge nach den eingereichten Themen der Debattenbeiträge sortieren.

III. Behandlung von Anträgen

  • Zeilen 116 bis 121 (Änderungen sind kursiv):

Nr. 1: „Anträge an die Hauptversammlung werden durch die Antragskommission zur Beratung und Beschlussfassung gestellt. In der Regel erfolgt eine strukturierte Debatte zu den einzelnen Anträgen am Ende der Generaldebatte.

 Je Antrag sollte die Beratungszeit 15 Minuten nicht überschreiten. In Abstimmung mit der Antragskommission legt der Bezirksvorstand ggf. einen überarbeiteten Ablaufvorschlag vor.

  • Zeilen 150 bis 152 (Änderungen sind kursiv):

Nr. 9: Streichung erster Satz. Ergänzung zweiter Satz: „Die Redezeit in der Antragsdebatte beträgt maximal zwei Minuten.“