* Aufruf zum 8. Mai 2020, dem Tag der Befreiung

Ab 4. Mai sind stationäre Kundgebungen bis 50 Personen genehmigungsfrei möglich. Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
Damit ist eine wichtige Voraussetzung geschaffen, dass wir den Befreier*innen am 8. Mai gedenken können.

Für den 8. Mai wird vorgeschlagen, dass alle Genoss*innen, die es wollen und dies es können, ermuntern, selbst organisiert zu den Gedenkstätten anlässlich des 75. Jahrestages der Befreiung zu gehen und den Befreier*innen würdig zu gedenken. Die Bitte ist, das auch mit Fotos zu dokumentieren, damit wir diese anschließend veröffentlichen können.

Unterzeichnet die Online-Petition zur Einführung des 8. Mai als gesetzlichem Feiertag.

Bis zum 17. Mai sind nach wie vor öffentliche und nichtöffentliche Versammlungen für uns als Partei nicht erlaubt.
Erlaubt sind nur Zusammenkünfte im familiären und privaten Bereich von bis zu 20 Personen sowie Zusammenkünfte, die im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge stattfinden.
Mit solidarischen Grüßen
Sandra

Hier findet ihr den politischen Beschluß des Landesvorstandes zum weiterverbreiten.

http://dielinke.berlin/index.php?id=58116&rid=P_1&mid=2376&aC=b85eff1a&jumpurl=1

* Kranzniederlegungen 8. Mai