Mieter*innen-Schutz

Die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften müssen ihrer sozialen Verantwortung für die Wohnraumversorgung gerecht werden. Es darf keine Zwangsräumungen in die Obdachlosigkeit mehr geben. Modernisierungsmaßnahmen müssen maßvoll sein. Die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften sollen beispielgebend alle Möglichkeiten im Sinne einer sozialverträglichen Modernisierung ausschöpfen – wo möglich - auf Fassadendämmung verzichten. Es darf keine Duldungsklagen mehr geben, eine sozialverträgliche Einigung mit den Mieter*innen ist herbeizuführen. Langanhaltender Leerstand vor Modernisierungen ist nicht hinnehmbar.

Wärmedämmung, Balkonanbau sowie Fahrstuhleinbau sind Modernisierungsmaßnahmen, die besonders mietpreistreibend sind. Hierbei ist darauf zu achten, dass die auf die Mieter*innen umlegbaren Kosten geringgehalten werden. Bei Wärmedämmmaßnahmen soll nachgewiesen werden, dass die auf die Miete umgelegten Kosten in einem guten Verhältnis zu den Einsparungen stehen.

Der Aufwertungsdruck in den Pankower Milieuschutzgebieten ist ungebrochen, und durch das Ende des Flugverkehrs über Pankow ist mit einer zusätzlichen Aufwertungsdynamik zu rechnen. Daher muss die Erweiterung der sozialen Erhaltungsgebiete Priorität haben, und der an den Grenzen der bestehenden Gebiete liegende Altbaubestand muss untersucht werden.

Die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum ist derzeit eigentlich nur über eine Selbstverpflichtung des Eigentümers, innerhalb von sieben Jahren nur an die Mieter*innen zu verkaufen, möglich. Diese Ausnahmeregelung ist Einfallstor für Spekulant*innen, die die Umwandlungsverbotsverordnung legal umgehen möchten. Eine Genehmigung soll zukünftig nur dann erfolgen, wenn eine Liste der Mieter*innen, die zum Zeitpunkt der Umwandlung das Haus bewohnen, vorgelegt und so sichergestellt wird, dass sieben Jahre nur an diese verkauft wird.

Das Wohl der Allgemeinheit rechtfertigt die Ausübung des Vorkaufsrechts für die Mietshäuser in den sozialen Erhaltungsgebieten. Ohne Ausübung des Vorkaufsrechts sind die Ziele dieser Satzungen nicht zu erreichen. Nicht die Wirtschaftlichkeit für Drittkäufer, Stärken, Schwächen und Risiken des Objekts sollen die entscheidende Rolle bei der Wahrnehmung des gemeindlichen Vorkaufsrechts spielen, sondern die Gewährleistung der sozialen Erhaltungsziele. Der Bezirk soll in einem breiteren Netzwerk von Drittkäufern der gemeinwohlorienierten Wohnungswirtschaft Vorkaufsrechte wahrnehmen.

Die Unterbindung von Zweckentfremdung von Wohnraum muss offensiv angegangen werden. Denn durch Leerstand und den Betrieb von Ferienwohnungen geht Wohnraum verloren. Um spekulativen Leerstand konsequent bekämpfen zu können, müssen Amtsverfahren beschleunigt, die entsprechenden Strafen deutlich erhöht und die zuständigen Wohnungsämter mit ausreichend Personal ausgestattet werden. Der zweckentfremdete Wohnraum muss dem Wohnungsmarkt zügig wieder zur Verfügung gestellt werden.