Für einen starken Wahlantritt mit einer Landesliste

Beschluss des Bezirksvorstandes DIE LINKE. Pankow vom 20. April 2020

Der Bezirksverband DIE LINKE. Pankow spricht sich dafür aus, dass DIE LINKE. Berlin mit einer Landesliste zu den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus 2021 antritt.

 

Begründung:

Die 4. Tagung des 7. Landesparteitages wird über den Wahlantritt der Berliner LINKEN entscheiden.

Nach § 10 Abs. 3 des Berliner Landeswahlgesetzes kann jede Partei in Berlin nach dem Beschluss ihres nach der Satzung zuständigen Organs eine Landesliste oder zwölf Bezirkslisten einreichen.

Nach § 16 Abs. 2 Nr. 3 der Satzung DIE LINKE. Berlin entscheidet der Landesparteitag über die Art und Weise des Antretens des Landesverbandes und auf dieser Grundlage gegebenenfalls über die Liste der Kandidatinnen und Kandidaten. Er entscheidet, ob DIE LINKE. Berlin bei den nächsten Abgeordnetenhauswahlen mit einem landesweiten Wahlvorschlag oder mit zwölf bezirklichen Wahlvorschlägen antritt.

In der Vergangenheit ist die DIE LINKE. Berlin mit einer Ausnahme regelmäßig mit einer Landesliste angetreten.

DIE LINKE. Pankow spricht sich für einen Wahlantritt der Berliner LINKEN mit einer Landesliste aus.

Mit einem solchen Wahlantritt kann eine größere politische Wahrnehmbarkeit im Wahlkampf erreicht werden. Ein Antritt mit einer Landesliste hat für eine breite Abdeckung von Themen und Kompetenzfeldern zu sorgen und muss unsere Möglichkeiten der politischen Einflussnahme auf die Stadtpolitik nutzen. Eine Landesliste muss die Vielfalt der Stadtgesellschaft in einer linken Abgeordnetenhausfraktion repräsentieren. Sie muss für Kontinuität, Wandel und Verjüngung, für eine Stärkung unserer Verankerung und unserer politischen Durchsetzungsfähigkeit stehen.

Eine Landesliste ermöglicht die landespolitische Profilierung und Ausrichtung der Wahlkampfführung, aber auch die bewusste Entscheidung eines Gremiums der Landespartei über die Besetzung der zentralen Kompetenzfelder und Berücksichtigung für die Auswahl des landespolitischen Personals in einem Gremium – der Vertreter*innenversammlung.

Für eine linke Partei sind Inhalte in der Wahlauseinandersetzung zentral. Gleichwohl dürfen wir nicht außer Acht lassen, dass Kandidat*innen gewissermaßen das „Transportmedium“ für diese Inhalte sind. Deshalb kann auch eine linke Partei auf Personalisierung nicht verzichten, auch wenn die dazu gehörenden Details erst im Rahmen der Wahlstrategie festzulegen sind. 

Bei zwölf Bezirkslisten ist die Abdeckung der wichtigen Kompetenzfelder entsprechend dem Wahlprogramm und der stadtpolitischen Anforderungen kaum abzusichern.

Ein Ausgleich zwischen den regionalen Schwerpunkten und den Anforderungen an eine handlungsfähige Repräsentation der gesamten Partei ist am ehesten gewährleistet, wenn die Personalentscheidungen für die Landesliste – analog der Wahlstrategie und der inhaltlichen Schwerpunktsetzung im Wahlprogramm – auf der Ebene des Landes getroffen werden.

Die Landesliste kommt nach dem Wahlergebnis zum Zuge, wenn nicht bereits durch errungene Direktmandate in den Bezirken der Anteil der durch das Gesamtergebnis errungenen Mandate im Abgeordnetenhaus insgesamt erreicht wird. Die Entscheidung für eine Landesliste hat damit eine ausgleichende und ergänzende Funktion.

Die Entscheidung über Wahlbewerber*innen für die Wahlkreise obliegt den Bezirksverbänden. Sie werden in den bezirklichen Vertreter*innenversammlungen aufgestellt. In diesem Zusammenhang spielen insbesondere folgende Gesichtspunkte eine Rolle: die lokale Verankerung von Kandidat*innen und deren Schwerpunkte, das Ziel der Stimmenmaximierung, um einen größeren Anteil an den zu vergebenden Parlamentsmandaten für die LINKE. Berlin zu erringen, und auch das ehrgeizige Ziel, Direktmandate zu gewinnen.

Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, d.h. von Bezirksverbänden und Landesverband, für einen starken Wahlantritt zu sorgen.