Gegen den Mieten-Notstand: Das Sicher-Wohnen-Gesetz
Der Berliner Wohnungsmarkt ist spätestens seit Ende der Neunziger zum Eldorado der Renditejäger geworden. Die Berliner Angebotsmieten wurden von 2015 bis 2024 mehr als verdoppelt. Es kommt vielerorts zu Mietwucher. Die Mieten-Mafia dehnt und bricht gesetzliche Vorgaben; ihr sind Profite wichtiger als Menschen. Der Mieten-Notstand ist unsere Berliner Realität. Der Markt regelt es nicht. Der Berliner Mietendeckel wurde 2021 weg geklagt. Die Mietpreisbremse ist stumpf. Der schwarz-rote Senat erschöpft sich in Absichtserklärungen oder geht lieber Tennis spielen.
Die Linke will dem ein Ende setzen, indem sie öffentlich-rechtliche Mietpreis- und Belegungsbindungen für die Wohnraumbewirtschaftung durchsetzt. Kommerzielle Vermieter sollen je nach Größe verpflichtet werden bis zu 50 Prozent ihrer Neuvermietungen als WBS-Wohnungen zu vermieten. Das brächte jährlich 17.000 neue WBS-Wohnungen in Berlin. Das Zweckentfremdungsverbot soll deutlich verschärft werden. Außerdem soll ein Landesamt für Mieter*innenschutz zur Durchsetzung der geltenden Gesetze geschaffen werden.
Das ist möglich, denn seit der Föderalismusreform 2006 haben die Bundesländer die Regelungskompetenz für das Wohnungswesen.
Das Sicher-Wohnen-Gesetz im Detail
Der Zweck des Gesetzes ist die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen im Fall einer Wohnungsnotlage. Eine Wohnungsnotlage ist gegeben, wenn die soziale Wohnraumversorgung durch manifeste Versorgungsdefizite in Bezug auf Leistbarkeit, Angemessenheit und Zugänglichkeit von Wohnraum geprägt ist.
Jährlich 17.000 neue WBS-Wohnungen für Berlin
Das Gesetz verpflichtet Eigentümer*innen von mehr als 50 Wohnungen die zur Wiedervermietung kommenden Wohnungen an Wohnungssuchende zu vermieten, die über einen Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügen. Bei einem Bestand von 50 bis 500 Wohnungen wären es 30 Prozent der wiedervermieteten Wohnungen, bei 500 bis 1.000 Wohnungen 40 Prozent und ab 1.000 Wohnungen dann 50 Prozent. Nach Schätzungen brächte das jährlich 17.000 neuen WBS-Wohnungen für Berlin. Die neue Miete soll durch die zuständige Senatsverwaltung festgelegt werden.
Wohnraum aus der Zweckentfremdung holen
Das schon geltende Zweckentfremdungsverbot soll deutlich verschärft werden. Gewerbliche Nutzungen von Wohnraum z.B. als Ferienwohnung werden verboten. Soziale Einrichtungen sind Ausnahmen. Es gilt dann ein Abrissstopp und das Verbot von Leerstand. Zeitweiliger Leerstand in Übergangsphasen soll durch Zwischenvermietung vermieden werden. Bei nicht fristgemäßer Wiederherstellung des Wohnraums kann zur Umsetzung eine Treuhänderin eingesetzt werden, die das Wiederherstellungsgebot zügig umsetzt.
Klare Zuständigkeit: Das Landesamt für Mieter*innenschutz
Es wird ein Landesamt für Mieter*innenschutz geschaffen. Dieses wird für die Durchführung und Durchsetzung der geltenden Vorschriften und Gesetze über die Belegungs- und Mietpreisbindung, die soziale Wohnraumförderung, die Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Mietpreiserhöhung und weitere mietrechtliche Fragestellungen zuständig sein.
Die Linke greift ein
Mietwucher, Verdrängung und zu wenig leistbarer Neubau – der Mieten-Notstand geht uns alle an! Als Linke werden wir eingreifen, denn der Markt regelt es nicht. Das Sicher-Wohnen-Gesetz ist ein wichtiger Baustein. Law and Order gegen Mietwucher, der Mietendeckel bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen und die Umsetzung des Volksentscheids zur Vergesellschaftung von Wohnraum sind weitere Bausteine. Zusätzlich sollen ein kommunales Wohnungsbauprogramm und die deutliche Beschleunigung von Baugenehmigungen unter Wahrung guter Standards auf den Weg gebracht werden.
Christian Zebisch, Bezirksvorstand Die Linke Pankow
