Wahlen reloaded

Sandra Brunner

Zugegeben, das war eine ganz schöne Überraschung. Der Verfassungsgerichtshof in Berlin hat deutlich durchblicken lassen, dass die Wahlen in Berlin für das Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) wiederholt werden müssen.

Die Verhandlung des obersten Berliner Gerichts glich einer Anklage: Zu wenig Stimmzettel, falsche Stimmzettel, die Wahldauer bei fünf Stimmzetteln sei viel zu kurz bemessen gewesen. Es habe zeitweise Schließungen von Wahllokalen und lange Warteschlangen gegeben. Nach 18 Uhr seien fast die Hälfte der Berliner Wahllokale noch geöffnet gewesen. Pankow habe Wahllokale so geplant, dass nur ca. 40 Prozent der Wählenden ihre Stimme hätten abgeben können. Man könne aber nicht nur auf Briefwahl setzen, es gelte der Grundsatz der Präsenzwahl. Dies alles seien schwerwiegende Wahlfehler, so dass man „Zurück auf Start“ gehen müsse.

Nun gilt es, die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs abzuwarten. Gleichwohl dürfte es ziemlich sicher sein, dass wir voraussichtlich am 12. Februar 2023 wählen gehen dürfen. Trotzdem: Für Berlin müssen wir im Abgeordnetenhaus noch einiges tun. Dazu gehört der Nachtragshaushalt. Hierin sind wichtige Entlastungen für die  Berliner*innen, kleine und mittlere Unternehmen sowie für soziale Einrichtungen drin. Die müssen kommen. Wiederholungswahl hin oder her. Denn wir wollen niemanden zurücklassen.


Sandra Brunner
Vorsitzende DIE LINKE. Pankow

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