Reparieren statt Wegwerfen

Ist Ihr Handy kaputt? Die Waschmaschine wäscht nicht mehr? Dann gibt es Neuigkeiten für Sie: Es gilt jetzt das Recht auf Reparatur. Verbraucher*innen haben das Recht, Elektro- und Elektronikgeräte vom Händler oder vom Hersteller reparieren zu lassen, wenn sie reparabel sind und eine Reparatur nicht teurer ist als das Ersatzprodukt. Dabei schlägt man gleich zwei Fliegen mit einer Klappe: Die Produkte werden länger genutzt und die Ressourcen geschont.

Für Berliner*innen ab 18 Jahren gibt es bis zum 31. Dezember 2024 sogar einen Bonus für Reparaturen. Die Investitionsbank Berlin zahlt bis zu 200 Euro Zuschuss für eine Reparatur. Die Reparatur muss dabei mindestens 75 Euro kosten – dann wird die Hälfte der Rechnung erstattet. Und wenn Sie Ihr Gerät in einem Reparaturcafé reparieren lassen, können sogar die Kosten für Ersatzteile komplett übernommen werden. Die Teile müssen dabei mindestens 25 Euro kosten.

Mit etwas Glück werden Ihre alten Schätzchen dann wieder wie neu – und sie können noch eine gute Zeit miteinander verbringen. Nähere Informationen unter: www.bmuv.de und www.ibb.de/de/foerderprogramme/reparaturbonus.html.


Katrin Seidel
Mitglied des Abgeordnetenhauses