Nach der Wahl ist vor der Wahl

Zurück auf „Null“ stellte Ende vergangenen Jahres das Berliner Verfassungsgericht die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV). Ganz so, als könne man einfach die Zeit anhalten und zurückspulen. Was ja Quatsch ist, sollte man zumindest meinen. Aber auf einen Versuch wollte es das Gericht trotzdem ankommen lassen. Und weil in so manchem Wahlbezirk 2021 so einiges drunter und drüber ging, wurde pauschal für ganz Berlin eine Wiederholungswahl angeordnet, die nun mit deutlich geringerer Wahlbeteiligung vollzogen wurde.

Mit Folgen:

  • Die FDP, eine Befürworterin der Wiederholungswahl, flog ganz aus dem Parlament.
  • Eine Lichtenberger LINKEN-Abgeordnete, in deren Wahlkreis es 2021 keinerlei Beanstandungen gab, wird wohl ihr Mandat ganz knapp an die CDU verlieren. In Mitte ist eine Bezirksverordnete auf der Liste der Grünen gewählt worden, die längst schon bei der Linkspartei ist.

Die Wahlen zu den BVV ergaben zwar einige Verschiebungen, allerdings bleiben Stadträt*innen und Bezirksbürgermeister*innen als Beamt*innen auf Zeit nach der geltenden Rechtslage erstmal weiterhin im Amt, denn sie dürfen nur mit einer Zweidrittelmehrheit abgewählt werden. Aber vielleicht schafft das Parlament im Nachgang ja eine andere Regelung.

Deswegen und aus etlichen anderen Gründen haben über 40 Abgeordnete und Kandidierende bereits vor den Wahlen auf 250 Seiten Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, das sich, durchaus überraschend, noch intensiv mit dem Thema beschäftigen wird. Gut möglich also, dass dort die Wiederholungswahl wieder in Frage gestellt wird. Es bleibt dabei, nach der Wahl ist vor der Wahl.


HaSe