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Mindestlohn steigt auf 13 Euro

Ab dem 1. Juli steigt der Landesmindestlohn in Berlin von 12,50 auf 13 Euro die Stunde. Damit liegt er zunächst um 2,55 Euro über dem bundesweiten allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, der ab Juli auf 10,45 Euro und ab Oktober auf 12 Euro angehoben werden soll.

Das Berliner Landesmindestlohn gilt für alle Bereiche, die mit Geld des Landes Berlin finanziert werden. Das sind neben den Landesbehörden auch Betriebe, an denen das Land beteiligt ist, sowie der Zuwendungsbereich, zum Beispiel Träger der Wohnungslosenhilfe, Frauenprojekte und viele mehr.

Mit der weiteren Anhebung des Landesmindestlohns verfolgen der Senat und die rot-grün-rote Koalition das Ziel „Öffentliches Geld nur für Gute Arbeit“. Das umfasst auch armutsfeste Löhne und Gehälter. Sie sind zentral für ein selbstbestimmtes Leben und die gesellschaftliche Teilhabe. Und dies ist auch deshalb wichtig, weil die Rente auf Grundlage der Löhne und Gehälter berechnet wird.

Berlin will „Vorbild für die künftige Entwicklung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns auf der Bundesebene sein“, darauf verwies Arbeitssenatorin Katja Kipping (DIE LINKE) bei der Einbringung des Gesetzentwurfes für den Landesmindestlohn. Die Anhebung des Bundesmindestlohnes reicht nicht aus. Ich hoffe, dass der Bund sich - angesichts der steigenden Energiepreise - ein Beispiel an Berlin nimmt und den allgemeinen Mindestlohn ebenfalls erneut erhöht.


Elke Breitenbach
Mitglied des Abgeordnetenhauses

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