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Trotz Wohngeld - sozial benachteiligt!  

Die Bundesregierung hat im Dezember 2008 die Wohngeldnovelle mit Neuregelungen beschlossen, die im Januar 2009 in Kraft getreten sind. Die Bezugsfertigkeit des Wohnraumes ist für den Miethöchstbetrag nicht mehr maßgeblich, da die Baualtersklassen auf Neubaumietniveau zusammengefasst wurden. Damit steigen die Miethöchstbeträge um 10 Prozent. Bei der Berechnung des Wohngeldes wird ein fester Betrag für Heizkosten, der sich nach der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitgliedern bemisst, in die Miete eingerechnet und ein einmaliger zusätzlicher Wohngeldbetrag wird gezahlt. Eigentlich positiv für die betroffenen ca. 5.500 Pankower Wohngeldempfänger. Sie waren zuvor Empfänger von Grundsicherungsleistungen oder Berufstätige mit niedrigem Einkommen und aufstockenden Leistungen durch das JobCenter. Wenn man sich jedoch näher mit den Auswirkungen im Einzelfall befasst ist feststellbar, dass jene Pankower einschneidend sozial schlechter gestellt sind. Die Erhöhungen sind meist sehr gering und erreichen nicht einmal die Höhe der Kosten für das BVG-Sozialticket. Sie gehören nicht mehr zu den Berechtigten für den „berlinpass“ und dessen Vergünstigungen. Die zuvor mögliche Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht entfällt ebenfalls. Das Bezirksamt schätzt ein, das im Zeitraum vom Januar 2009 bis August 2010 insgesamt ca. 600 Haushalte/Personen in den Wohngeldbezug gewechselt sind bzw. wechseln mussten. Für die Linksfraktion war das der Grund für einen  Antrag in die Bezirksverordnetenversammlung (BVV), der die Reduzierung von Nachteilen durch Wohngeldbezug thematisierte: „Das Bezirksamt wird ersucht sich beim Land dafür einzusetzen, dass der Berechtigtenkreis für den „berlinpass“ um all die Personen erweitert wird, die infolge der Wohngeldnovelle aus dem Leistungsbezug nach SGB II bzw. SGB XII heraus gefallen sind oder noch herausfallen werden“. Mit dem Sparpaket der Bundesregierung erhalten aber nun Wohngeldempfänger ab 2011 überhaupt keinen Heizkostenzuschuss mehr. Obwohl er von der gleichen Regierung in Zeiten höherer Energiekosten erst eingeführt wurde. Für die Betroffenen führt es zu weiteren Verschlechterungen ihrer Lebensbedingungen und zu existentiellen sozialen Benachteiligungen. Jetzt wird es umso wichtiger, dass Berlin seine Möglichkeiten zur Reduzierung der Nachteile für Wohngeldbezieher ausschöpft.  

Eveline Lämmer
Bezirksverordnete