Berliner Klimaschutzgesetz
Klimaschutz ist Daseinsvorsorge
Das Klimaschutzgesetz wird seit längerem durchaus kontrovers diskutiert. Gerade weil der Klimaschutz eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen ist und Berlin auch international eine Vorreiterrolle übernimmt, habe ich darauf gelegt, die Expertise von Verbänden und Organisationen einzuholen, mit Beteiligten zu diskutieren und für Akzeptanz zu werben. Rot-Rot hat bereits 2008 ein klimapolitisches Arbeitsprogramm verabschiedet. Zur Umsetzung des Programms gehört das Klimaschutzgesetz. Klimaschutz ist Daseinsvorsorge und deshalb ein Schwerpunkt der Koalition, insbesondere der LINKEN. Gegenwärtig befindet sich der Gesetzentwurf in der senatsinternen Abstimmung. Nach Beschlussfassung im Senat wird er dem Abgeordnetenhaus vorgelegt. Berlin hat sich zum Ziel gesetzt, die CO2-Emissionen bis 2020 um 40 Prozent zu verringern. Die Einsparvorgabe von minus 25 Prozent CO2-Emissionen bis 2010 gegenüber 1990 hat Berlin bereits 2006 erreicht. Berlin belegt im European Green City Index 2009 den achten Platz unter allen untersuchten europäischen Hauptstädten. Warum ist dennoch ein Klimaschutzgesetz für Berlin erforderlich? Zum einen ist der sozialökologische Umbau für Berlin eine zentrale Aufgabe und das geplante Klimaschutzgesetz dafür ein wichtiger Baustein. Zum zweiten zielen bundesweite Regelungen auf neue Gebäude. Für Berlin ist es jedoch unerlässlich, die energetische Erneuerung von bestehenden Gebäuden voranzubringen. Drittens, muss nicht nur Energie eingespart werden, sondern auch die Nutzung erneuerbarer Energien ausgebaut werden. Hier hat Berlin Nachholbedarf. Deshalb machen wir gesetzliche Vorgaben, um die Entwicklung der Zukunftstechnologie voranzutreiben. Viertens, hat Berlin nur begrenzte landesrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten beim Klimaschutz. Aber die wollen wir nutzen, insbesondere bei der Versorgung mit Fernwärme sowie bei Wärmeschutzanforderungen an Gebäude und Energieeffizienz von wärmetechnischen Anlagen. Klimaschutzpolitische Ziele können nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn sie in der Gesellschaft akzeptiert werden. Wir haben im Ergebnis der bisherigen Debatte im Gesetzentwurf eine wesentliche Änderung vorgenommen, die die Intention des so genannten Stufenmodells aufgreift. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, die Industrie- und Handelskammer sowie der Mieterverein hatten vorgeschlagen, anstelle der beabsichtigten Nutzungspflicht für erneuerbare Energien Energiestandards für Gebäude gesetzlich festzulegen, die schrittweise nach klimaschutzpolitischen Erfordernissen abgesenkt werden sollen. Wir haben diese Anregung aufgegriffen und vor die Nutzungspflicht erneuerbarer Energien, an der wir aus rechtlichen und inhaltlichen Gründen festhalten, einen Gebäude-Energiestandard gesetzt. Wird dieser Wert nicht überschritten, entfallen die gebäudebezogenen Pflichten aus dem Gesetz. Damit werden bereits erbrachte Sanierungsleistungen honoriert. Mit den rechtlichen Vorgaben sollen nicht die Vorreiter, sondern zuerst die Nachzügler in Sachen Klimaschutz in die Pflicht genommen werden. Ambitionierte Klimaschutzziele können nur umgesetzt werden, wenn die Wirtschaft leistungsfähig ist und die soziale Balance gewahrt wird. Wir werden deshalb einen Fördertatbestand in das Gesetz aufnehmen, um soziale und wirtschaftliche Härten möglichst zu vermeiden. Wir wollen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass EU- und Landesmittel zur Unterstützung der Heizungsmodernisierung und Zinsverbilligung der Bundesprogramme zur energetischen Gebäudesanierung genutzt werden können. Wir haben in Beispielrechnungen für die kleine Singlewohnung genauso wie für die größere Familienwohnung und das Einfamilienhaus nachgewiesen, dass die finanziellen Auswirkungen des Einsatzes erneuerbarer Energien tragbar sind. So führt zum Beispiel der zusätzliche Bau einer Solarthermieanlage bei einer 65 m2-Mietwohnung im ersten Jahr nur zu einer Warmmietenerhöhung im einstelligen Euro-Bereich. Eine Holzpelletanlage führt bereits nach sieben Jahren zu Einsparungen bei der Warmmiete. Natürlich kostet Klimaschutz Geld. Aber die Investition in die Gebäude bringt doppelten Nutzen – für die Gesellschaft und für die Einzelnen. Energieeinsparungen reduzieren die Mietnebenkosten und CO2-Einsparungen den Aufwand der Gesellschaft für Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel. Wenn Klimaschutz gelingen soll, dann ist eine gerechte Lastenteilung zwischen Staat, Wirtschaft und privaten Haushalten unverzichtbar. Wir brauchen deshalb auf Bundesebene einen Politikwechsel und neue Ansätze für die Verbindung von Klimaschutz, Förderpolitik, sozialem Zusammenhalt und Mieterschutz.
Katrin Lompscher
DIE LINKE
Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz