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27. Januar 2012 Klaus Lederer

Gesetz zur Änderung des Senatorengesetzes

Abgeordnetenhaus von Berlin
17. Wahlperiode • 7. Sitzung

Rederunde

Drucksache 17/0113

Erste Lesung

Vizepräsidentin Anja Schillhaneck:

Vielen Dank! – Das Wort fur die Fraktion der Linken hat jetzt der Abgeordnete Dr. Lederer. – Bitte sehr!

Dr. Klaus Lederer (LINKE):

Frau Prasidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Behrendt! Dass die Grunen als Partei zu wichtig genommen werden, kann Ihnen wohl kaum passieren; das besorgen Sie schon selbst.

[Gelächter]

Ich bin der Ansicht, dass man auf die erste Rederunde zu dem Punkt, nach dem, was in der Presse von Seiten aller Fraktionen dazu gesagt worden ist, hatte verzichten konnen. Das hatten wir auch in den Ausschussen besorgen konnen.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der CDU und bei den PIRATEN]

Es sind nicht die gravierenden Differenzen, an denen es hier knallt. Der peinlich anmutende Streit, wer zuerst da war, das Huhn oder das Ei, ist ein wenig grotesk. Wir hatten eine lange Debatte zu der Frage, aus der ein paar Ideen entstanden sind. Diese sind dann im offentlichen Raum diskutiert worden. Jetzt haben die Einen etwas aufgeschrieben, und die Anderen haben etwas aufgeschrieben. Andere wiederum haben dazu eine Position. Die Piraten haben sicher auch eine. Das kann man nun vernunftig diskutieren. Dann andern wir das Gesetz vermutlich im Einvernehmen. Das ware mein Anspruch an die Herangehensweise.

Jetzt sage ich etwas, was ich im Ausschuss einfach noch einmal wiederholen werde. Diese Rederunde hatten wir uns sparen konnen, dann konnten wir heute vielleicht heute schon um 23.30 Uhr gehen.

Wir haben zwei Anderungsvorschlage zum Senatorengesetz bezogen auf den Ubergangsgeldanspruch fur ausgeschiedene Senatorinnen oder Senatoren vorliegen. Die Koalition will die Dauer des Ubergangsgeldanspruchs auf die Zahl von Monaten reduzieren, fur die das Senatsmitglied im Amt war. Die Hochstdauer soll dabei zwei Jahre betragen. Die Fraktion der Grunen verlangt eine Mindestzugehorigkeit von sechs Monaten, reduziert die Hochstdauer auf ein Jahr und stellt klar, dass es keinen Eigenanlass zur Beendigung des Amtes geben soll, damit der Anspruch entsteht.

An der Stelle muss ich klipp und klar sagen, dass meine Fraktion eine Anderung des Senatorengesetzes mittragt. Prinzipiell liegt uns der Antrag der Fraktion der Grunen naher, weil er ein Problem aufgreift, das die Koalition nicht aufgegriffen hat, was aber in der jungsten Plenarsitzung genau der Streitpunkt war und was bei der Frage der Auslegung der derzeitigen Fassung des Senatorengesetzes auch genau das Problem war. Es ist die Fragestellung, worin der Unterschied zwischen einem Rucktritt und der Bitte um Entlassung, der der Regierende Burgermeister nachkommen soll, besteht. Aus meiner Sicht gibt es keinen. Diese Klarstellung in das Gesetz aufzunehmen, ist das, was ich von einer Anderung des Senatorengesetzes erwarte, damit unsere Fraktion sie mittragt. Sonst hatte es mit dem Vorgang, uber den wir eigentlich gesprochen haben, gar nichts mehr zu tun.

[Beifall bei der LINKEN]

Die Fraktion der Grunen hat das getan. Ich weiß nicht, ob es nun die Form ist, die am meisten gelungen ist, es ist aber zumindest aufgefuhrt, dass die Bitte um Entlassung, der der Burgermeister entspricht, genauso wie ein Rucktritt behandelt wird. Ich finde das richtig. Da die Frage, von wem die Initiative zur Amtsbeendigung ausgeht, letztlich die zentrale Frage ist, hoffe ich, dass die Koalition zustimmt, dass wir diese Art von Veranderung in den Gesetzentwurf im Rechtsausschuss auch gemeinsam aufnehmen.

Der zweite Punkt ist die Kurzung der zeitlichen Begrenzung auf ein Jahr. Das haben die Grunen vorgeschlagen und hat mit dem konkreten Fall uberhaupt nichts zu tun. Aus meiner Sicht ist das eine sinnvolle Einschrankung, wenn man die Parallele zugrunde legt, die beispielsweise beim Arbeitslosengeld existiert. Es ist aus dem Amt scheidenden Senatorinnen und Senatoren zuzumuten, innerhalb eines Jahres eine neue Beschaftigung aufzunehmen. Sie sind Leistungstrager. Deswegen werden sich alle um sie reißen. Es kann nicht das Problem sein, nach einem Jahr den Ubergangsgeldanspruch zu kappen. Das ist eine legitime Maßnahme und eine der Gerechtigkeit entsprechende Veranderung.

Ein Problem habe ich jedoch mit dem Antrag der Grunen. Das betrifft die Begrenzung der Mindestzugehorigkeitszeit bis zum Ubergangsgeldanspruch. Man soll mindestens sechs Monate Senatsmitglied sein. Ich halte dies fur einen Systembruch. Es soll gerade die Unabhangigkeit des Senators oder der Senatorin auch vor dem Regierenden Burgermeister existieren. Ich mochte nicht, dass er in den ersten sechs Monaten dem Regierenden Burgermeister zu Fußen liegt, damit er seinen Ubergangsgeldanspruch nicht verliert. Es ist vollig in Ordnung, wenn vom ersten Tag an ein Ubergangsgeld gezahlt wird. Wenn der Kollege nur einen Monat im Amt ist, dann wird auch nur fur einen Monat gezahlt. Dagegen spricht aus meiner Sicht uberhaupt nichts. Ich finde, dass es fur die Mindestzugehorigkeitszeit keine Begrundung gibt, die mich bisher uberzeugt. Vielleicht liefern die Grunen eine solche im Rechtsausschuss noch nach. Vielleicht habe ich auch einen eigenen Denkfehler. Fur den Fall, dass es nicht so sein sollte, spreche ich mich dafur aus, keine Mindestbegrenzung vorzusehen, wenn man die Unabhangigkeit der Senatorinnen und Senatoren in ihrer eigenen Amtsfuhrung gegenuber dem Regierenden Burgermeister gerade in den ersten sechs Monaten sichern will. Dafur gibt es aus meiner Sicht keinen Grund. – Vielen Dank!

Vizepräsidentin Anja Schillhaneck:

Vielen Dank!