Zurück zur Startseite
2. Februar 2012 Aus dem Bezirksamt

Zum Kindestod in Weißensee

Christine Keil, Bezirksstadträtin Abt. Jugend und Facility Management, informiert:

Das Jugendamt Pankow wurde durch die Polizei am Vormittag des 31.01.2012 über den Tod eines kleinen Mädchens, dessen Familie in Weißensee wohnt, informiert. Die Familie ist seit Ende September 2011 im Jugendamt bekannt und wird seit Oktober 2011 durch eine Sozialpädagogische Familienhilfe betreut.

Eine Sozialpädagogische Familienhilfe wird in der Regel mit 6 bis ca. 15 Stunden pro Woche in der Familie aktiv. Die Familienhilfe kann durch beratende Gespräche zu Fragen der Erziehung, durch modellhaftes Handeln und praktische Hilfe, z.B. bei der materiellen Lebenssicherung (u.a. Behördengänge) gewährleistet werden.

Der jeweilige Bedarf im Inhalt und im zeitlichen Umfang richtet sich nach der Familiensituation. Die junge Familie erhielt 10 Stunden pro Woche Unterstützung. Diese Leistung erbringt ein anerkannter Träger der Jugendhilfe.

Während der Betreuungszeit durch das Jugendamt wurden keine Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung sichtbar. Die Mutter war zur Mitwirkung bereit, es gab keine Hinweise auf Gewalt gegenüber den Kindern und es konnte ein fürsorglicher Umgang mit den Kindern bei Kontakten mit der Familie beobachtet werden. Die Ausstattung des Haushaltes war kindgerecht.

Nach der Information des Jugendamtes durch die Polizei ist ein Mitarbeiter des Jugendamtes am 31.01.2012 sofort zur Familie gefahren. Als erste Maßnahme wurde die Familie am gleichen Tag bei einem Träger der Jugendhilfe an einem geschützten Ort untergebracht. Alle weiteren Maßnahmen wurden und werden je nach Erkenntnis durch die Ermittlungsbehörde durch das Jugendamt zeitnah getroffen.

Das Jugendamt hat sich am Nachmittag des 01.02.2012 entschlossen die Kinder in Obhut zu nehmen.

Das Jugendamt Pankow evaluiert in Fällen des Kinderschutzes den Fallhergang. Diese intensive Fallauswertung erfolgt in diesem Fall intern als auch mit dem Anbieter der Sozialpädagogischen Familienhilfe. Sollten sich aus der Fallanalyse Hinweise ergeben, dass Abläufe oder Verfahren qualifiziert werden müssen, so wird das natürlich umgehend eingeleitet.

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss wird über die Ergebnisse der Fallanalyse informiert.