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Milieuschutz

Um auf den Modernisierungsprozess Einfluss nehmen, ist oftmals der Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Nr. 2. BauGB (Milieuschutzsatzung) notwendig.

Dokumente
25.04.2007
Sozialverträglichen Ablauf von Modernisierungen im denkmalgeschützten Teil der Grünen Stadt sichern
Ds. VI-0162 - Gemeinsamer Dringl. Antrag der Fraktionen SPD, Linke, B90/Grüne
15.02.2006
Erlass einer Umstrukturierungssatzung für das Quartier der »Grünen Stadt«
Ds. V-1209/06 - Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der Linkspartei.PDS, der SPD und Bündnis90/Die Grünen
14.12.2005
Erlass einer Milieuschutzsatzung
Ds. V-1180/05 - Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS
02.07.2003
Erhaltungssatzung Ostseestraße/Grellstraße
Ds. V-491/03 - Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der PDS und der SPD
27.09.2003
Genossenschaft in Nöten
Wohnungsgenossenschaft am Ostseeplatz
02.04.2003
Modernisierungsankündigung der BauBeCon Holding AG im Milieuschutzgebiet »Ostseestraße/Grellstraße«
Ds. V-403/03 - Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der PDS, der SPD und Bündnis90/Die Grünen
17.04.2002
Abwendungsvereinbarung zwischen BA und BauBeCon, Wohnstadt „Carl Legien“
Ds. V-93/02 - Große Anfrage der Fraktion der PDS
30.01.2002
Wohnhaus Kuglerstraße 11
Ds. V-31/02 - Dringlichkeitsantrag der Fraktionen PDS, SPD, CDU und B90/Grüne
30.08.2001
Eine sozial gerechte Stadt – Geht das?
Wahlextra 2001