15.02.2012
Ds. VII-0078
Antrag der Linksfraktion
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, unverzüglich entsprechend Artikel 89 Absatz 1 der Verfassung von Berlin die Haushaltsmittel freizugeben, die zum Aufrechterhalten des angemessenen Betriebes der kommunalen Einrichtungen in der Jugend-, Schul-, Bildungs- und Kulturarbeit erforderlich sind.
Dabei hat das Bezirksamt dem Grundsatz zu folgen, dass eine „Einrichtung“ kein leeres Gebäude ist, sondern ein Betrieb mit Leistungen und fachlichen Angeboten unterschiedlichster Form.
Die Durchführung von Veranstaltungen, Kursen, Zirkeln, Kooperationsprojekten, die bereits im Jahre 2011 geplant, zugesagt und verabredet worden sind, ist durch die Freigabe der entsprechenden Haushaltsmittel sicherzustellen, auch dann, wenn es keine einklagbaren Verträge bzw. „nur“ Vereinbarungen mit Haushaltsvorbehalt gibt, sofern deren Realisierung von der jeweiligen Fachverwaltung als erforderlich fallbezogen hinreichend begründet wurde.
Mit dem 1. Januar 2012 ist auf Grund des fehlenden Haushaltsplangesetzes über den Berliner Haushalt 2012/13 die vorläufige Haushaltswirtschaft gemäß Artikel 89 der Verfassung von Berlin in Kraft getreten. Unter diesen Bedingungen können nur „unbedingt notwendige Ausgaben“ geleistet werden, „um bestehende Einrichtungen zu erhalten, die gesetzlichen Aufgaben und die rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen, Bauvorhaben weiter zu führen und eine ordnungsgemäße Tätigkeit der Verwaltung aufrechtzuerhalten.“ Dies gilt für ganz Berlin, für alle Berliner Bezirke.
Der Leiter der Abteilung Finanzen, Personal und Wirtschaft, Bezirksbürgermeister Köhne, hat mit einem Rundschreiben vom 13.12.2011 für den Bezirk Pankow zusätzliche und weitergehende haushaltswirtschaftliche Beschränkungen angeordnet. Neben einer Reihe durchaus nachvollziehbarer Festlegungen wurden als exklusive und außerordentliche Sanktion sämtliche Sachmitteltitel des Amtes für Weiterbildung und Kultur, gleich über welche Ausstattung sie verfügen (überwiegend geringe Beträge zwischen 1.000 und 5.000 €) dem direkten Genehmigungsvorbehalt durch den Leiter der SE Finanzen unterworfen. Jede Ausgabe, gleich welcher Höhe, ist dort einzeln mit einer entsprechenden Begründung gemäß Artikel 89 zu beantragen.
Abgesehen vom absolut unverhältnismäßigen und bürokratischen Verwaltungsaufwand der damit ausgelöst wird, ist diese gravierende Restriktion durch nichts gerechtfertigt. Es gab in den letzten Jahren keinerlei Haushaltsüberschreitungen bei den sanktionierten Titeln und es gibt keinerlei Anlass für eine solche Sonderbehandlung dieser Titel des Amtes für Weiterbildung und Kultur. Im Rundschreiben verweist der Bezirksbürgermeister „auf besonders ausgeprägte Zuweisungsprobleme des Amtes für Weiterbildung und Kultur“. Es gibt bei den betroffenen Titeln keinerlei direkte Zuweisungen an das Amt für Weiterbildung und Kultur. In der dem Bezirk Pankow zugewiesenen Globalsumme für das Haushaltsjahr 2012 gibt es viele zweckgebundene und verpflichtende Zuweisungen, aber keine für die Abteilung Weiterbildung und Kultur.
Die praktische Umsetzung dieser verschärften Sonderbeschränkungen gegen den Sachmittelhaushalt des Amtes für Weiterbildung und Kultur führt nicht nur zu einer unverhältnismäßigen Beeinträchtigung des ordnungsgemäßen Verwaltungshandelns, sondern de facto zur Einstellung des Betriebes von Einrichtungen, zum Bruch von Vereinbarungen und Absprachen, zur Zerstörung von jahrelang gepflegten Kooperationsbeziehungen und damit letztlich zum Vertrauensbruch des Bezirks Pankow gegenüber Künstlern und Kulturschaffenden und den zahllosen Nutzern und Gästen der kommunalen Kultur- und Bildungseinrichtungen.
Eine Mittelbeschränkung, die zur temporären Schließung bezirklicher Einrichtungen führt, ohne einen Bezirksamtsschluss und eine Beteiligung der BVV, ist nicht akzeptabel.
Von dieser überdehnten Auslegung des Artikels 89 der Verfassung von Berlin ist auch die Jugendkunstschule betroffen, deren Kursbetrieb für die Schüler und Schülerinnen weitgehend eingestellt werden musste, weil die erforderlichen Honorarmittel für die seit Monaten geplanten Kurse des Frühjahrssemesters gesperrt wurden. Auch hier ist die Folge die Schließung einer über Jahre aufgebauten anerkannten Bildungseinrichtung für Kinder und Jugendliche auf dem kalten Verwaltungswege ohne Beteiligung der politischen Gremien.
Durch diese Art des Verwaltungshandelns, durch die vorab Tatsachen geschaffen werden, wird die BVV um ihre Souveränität hinsichtlich der Haushaltsplanaufstellung gebracht.