Zurück zur Startseite

15.02.2012

Erhalt aller Parzellen der KGA Famos

Ds. VII-0072

Antrag der Linksfraktion


Die BVV möge beschließen:

1. Die BVV Pankow von Berlin spricht sich für den Erhalt und die langfristige Sicherung der 18 Parzellen der KGA Famos, bestehend aus drei Teilflächen an der Brehme-/ Heynstraße und einer Teilfläche Maximilian-/ Dolomitenstraße, aus. Sie erkennt kein öffentliches Interesse an der Bebauung dieser Kleingartenfläche.

2. Die BVV Pankow ersucht das Bezirksamt,
a) fortan alles in seinen Möglichkeiten stehende zu tun, um den Erhalt der Parzellen für die Kleingartennutzung zu sichern und
b) dem Eigentümer der Fläche und interessierten Entwicklern und Erwerbern dieser Fläche die Position der BVV zu übermitteln.

3. Das Bezirksamt wird ferner ersucht, ab sofort alles zu unterlassen, was geeignet sein könnte, Zweifel an dieser unter Pkt. 1 genannten Zielstellung zu erzeugen.

Begründung:

Die BVV hat in ihrer 43. Sitzung der 6. Legislaturperiode am 29.06.2011 ein in den ersten beiden Punkten gleichlautendes Ersuchen (Drs. VI-1357) beschlossen. Das Bezirksamt hat der BVV über die Umsetzung dieses Beschlusses in der BVV-Sitzung am 26.10.2011 in einer Vorlage zur Kenntnisname die Umsetzung des Ersuchens berichtet.
Aktivitäten des Bezirksstadtrates für Stadtentwicklung, Herr Kirchner, im Dezember 2011 haben allerdings Zweifel daran aufkommen lassen, dass das Bezirksamt sich noch an das Ersuchen und seine Berichterstattung gebunden fühlt.
Herr Kirchner hat sich durch Ansprachen des Grundstückseigentümers Deutsche Bahn, der Bauherrengemeinschaft „Himmel und Erde“, des Bezirksverbandes der Gartenfreunde Pankow e.V. und direkt von Unterpächtern der Anlage Famos bemüht, eine gemeinsame Gesprächsrunde mit dem erklärten Ziel zu organisieren, einen Kompromiss und einen Interessenausgleich zwischen den Konfliktparteien zu erreichen. Als Kompromissmöglichkeit betrachte er, so seine Aussagen gegenüber den Kleingärtnern, die neuen gemeinsamen Angebote des Grundstückseigentümers und der Investorengruppe über Entschädigungszahlungen bei kurzfristiger Räumung der Parzellen und auch über mögliche Ersatzparzellen. Nach seiner Auffassung sei eine gütliche Einigung allemal besser als ein jahrelanger Rechtsstreit, der für die Kleingärtner auch das Risiko von Entschädigungsansprüchen in sich berge.
Bezirksstadtrat Kirchner hat mit diesem Vorgehen - ohne Legitimation und Zuständigkeit - in eine privatrechtliche gerichtliche Auseinandersetzung interveniert. Herr Kirchner hat ferner offensichtlich der Beschlusslage von BVV und Bezirksamt zuwider gehandelt, die auf einen Erhalt der Kleingärten als solcher und die Abwendung ihrer Überbauung mit Wohnhäusern gerichtet ist. BVV und Bezirksamt hatten sich zu den öffentlichen städtebaulichen Zielen geäußert und nicht zu privatrechtlichen Konflikten und Nutzungsverträgen von Unterpächtern.
Diese befremdlichen Aktivitäten von BzStR Kirchner als „Räumungsmoderator“ erweckten den Eindruck, dass der Bezirk seine städtebaulichen Ziele korrigiert hätte und die Bebauung der Kleingärten befördert werden solle. Durch dieses Handeln wurden die Kleingärtner verunsichert.
Aus diesen Gründen ist eine Erneuerung des Beschlusses und der Beauftragung des Bezirksamtes geboten.
Davon unberührt bleibt, wie schon in der oben genannten VzK dargelegt, die baubehördliche Bearbeitung des Bauantrages der Investorengruppe vor dem Hintergrund des noch gültigen Bauvorbescheids. Die bezirklichen städtebaulichen Ziele werden im B-Planverfahren XIX-64 konkretisiert.