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07.09.2011

Mehr Windenergie in Pankow

Ds. VI-1387

Antrag der Linksfraktion


Die BVV möge beschließen:

Die BVV unterstützt die Errichtung weiterer Windenergieanlagen (WEA) im Bezirk Pankow. Sie befürwortet die Errichtung der geplanten Windenergieanlage „Neue Wiesen“.

Das Bezirksamt wird ersucht:

  1. alle in seiner Zuständigkeit liegenden Voraussetzungen für die Errichtung der beantragten WEA Neue Wiesen zu schaffen;
  2. die Ziele des B-Plan XVIII – 34 so anzupassen, dass diese nicht der Errichtung der WEA entgegenstehen und das Planverfahren mit einer neuerlichen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange fortzuführen;
  3. zu prüfen, welche rechtliche Gegebenheit aus der Durchführung, Realisierung, Finanzierung des landschaftsplanerischen Wettbewerbs zum Landschaftspark Neue Wiesen einer Errichtung einer WEA im Plangebiet entgegenstehen und der BVV darzulegen, mit welchen Maßnahmen Hindernisse ggf. ausgeräumt werden können;
  4. zu prüfen, welche Belange der übergreifenden Landschaftsplanung (Naherholungsgebiet „Berliner Barnim“, Regionalpark „Barnimer Feldmark“ etc.) mit dem Vorhaben WEA Neue Wiesen kollidieren und die Positionen der Gemeinsamen Landesplanung, der betroffenen Nachbargemeinden, einschließlich des Bezirks Lichtenberg der BVV darzulegen.

Begründung:

Die geplante WEA soll auf einer Ackerfläche errichtet werden, die Bestandteil des Landschafts- und Erholungspark Neue Wiesen ist. Zugleich ist diese Fläche Teil des Naherholungsgebietes „Berliner Barnim“ und des Regionalparks „Barnimer Feldmark“.

Der Landschaftspark Neue Wiesen wurde als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme für die Eingriffe in die Natur bei der Schaffung des Neubaugebietes Karow-Nord auf der Basis der Ergebnisse eines landschaftsplanerischen Wettbewerbs geschaffen. Der B-Plan XVIII – 34 dient der Sicherung dieser Parklandschaft. Er ist noch nicht festgesetzt. Seine bislang im Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange entwickelten Ziele sind mit der Errichtung der geplanten WEA nicht vereinbar.

Die BVV bringt hiermit zum Ausdruck, dass sie gewillt ist, die Planungsziele entsprechend zu verändern und die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange hinsichtlich dieser veränderten Zielstellung erneut zu beteiligen. Die einschlägigen rechtlichen Rahmenbedingungen dafür sind zu prüfen und ggf. zu schaffen.

Ferner wird die Absicht und die Aufgabe bekundet, sich mit allen anderen beteiligten Gemeinden, deren Belange von dieser WEA berührt werden, auf eine möglichst einvernehmliche Lösung zu verständigen. Dies würde im BImSch-Genehmigungsverfahren die Chancen des Vorhabens vergrößern.

Regeln des Naturschutz- oder des Immissionsschutzrechtes werden durch diesen Beschluss nicht tangiert.