29.06.2011
Ds. VI-1359
Antrag der Linksfraktion
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, für alle im Bezirk Pankow befindlichen Standorte des Fahrradmietsystems “Call-a-bike” der Deutschen Bahn AG die jeweils ortsüblichen Gebühren für die Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes zu erheben.
Die Deutsche Bahn AG errichtet derzeit auch im OT Prenzlauer Berg (an zehn Standorten) Stationen für ein neues Fahrradmietsystem. Dieses neue System soll zunächst in einer Pilotphase bis Ende 2012 getestet werden. Gemäß der Antwort (zu 5.) des Bezirksamtes auf die Kleine Anfrage 0797/VI handelt es sich bei diesen Stationen um eine Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes mit dem Zweck, wirtschaftlichen Gewinn für das betreibende (sondernutzende) Unternehmen zu erzielen.
In der Antwort (zu 3.) der genannten Kleinen Anfrage führt das Bezirksamt weiter aus, der Bezirk verzichte auf Bitten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung darauf, in dieser Pilotphase von der Deutschen Bahn AG als Betreiber der Stationen Gebühren für die Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes zu erheben. (Lediglich eine Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung der Anträge auf Sondernutzung werde erhoben.) Ein Ausgleich der dem Bezirk so entgehenden Sondernutzungsgebühren seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist nach Aussage des Bezirksamtes in der Sitzung des Ausschusses für Öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz am 7. Juni 2011 nicht vorgesehen.
Ein Abweichen vom Berliner Straßengesetz und von der Landeshaushaltsordnung ist durch nichts zu begründen. Hinzu kommt, dass es sich Berlin als potentielles Haushaltsnotlagenland nicht leisten kann, auch nur auf die geringsten, gesetzlich geregelten Einnahmen freiwillig zu verzichten.
Darüber hinaus wird durch ein solches Vorgehen der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verletzt, in dem, aus welchen Gründen auch immer, ein Sondernutzer öffentlichen Straßenlandes – hier die DB AG – gegenüber allen anderen Sondernutzern öffentlichen Straßenlandes bessergestellt wird.