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11.05.2011

Sozialer Mieterschutz bei Modernisierungsvorhaben der EWG

Ds. VI-1324

Antrag der Linksfraktion


Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, gegenüber der Ersten Wohnungsgenossenschaft Berlin-Pankow e.G. darauf hinzuwirken, dass bei der Modernisierung von Wohngebäuden der Genossenschaft in der Masurenstraße 3 bis 8 die Modernisierungsumlage sozialverträglich begrenzt und bei sozialen Härtefällen die Mieterhöhung nach Modernisierung den Möglichkeiten dieser Mieterhaushalte angepasst wird, sodass kein Mieter im Zuge der Modernisierung aus seiner Wohnung verdrängt wird. Dabei soll die Situation der Seniorinnen und Senioren besondere Beachtung finden und ihr Verbleib im angestammten Wohnumfeld gesichert werden.

Begründung:

Die Erste Wohnungsgenossenschaft Berlin-Pankow beabsichtigt, von Mai bis Oktober 2011 die Wohnhäuser in der Masurenstraße 3 bis 8 mit 48 Wohnungen zu modernisieren. Die Modernisierungsankündigung wurde den Mietern am 21.12.2010 übergeben. Durch die Modernisierungsumlage sollen sich die Nettokaltmieten um bis zu 86 Prozent erhöhen. Der Modernisierungszuschlag beträgt generell zwischen 159 bis 198 Euro. Für die zusätzlich angebotene Modernisierung der Bäder würde sich die Miete um weitere 42,85 Euro, für Rollladen im Erdgeschoss um 7,35 Euro und für eine neue Wohnungstür um 8,50 Euro pro Monat erhöhen. Auch für die geplanten neuen Balkone soll eine Mieterhöhung erfolgen.

Die Nettokaltmiete würde sich in Einzelfällen bis auf 5,88 Euro/m² erhöhen (bei einem Durchschnitt der EWG von 4,49 Euro). Für 12 Mieter mit Neuvertragsmieten hat die Genossenschaft eine Kappungsgrenze von 5,60 Euro/m² festgelegt, weil deren Mieten bereits vor der Modernisierung ein weit höheres Niveau ausweisen.

Für viele Mieter und Mieterinnen im Rentenalter, zudem für diejenigen, die alleinstehend sind, ist diese Mieterhöhung eine außergewöhnliche Härte. Die neue Miete belastet sie bis zur Hälfte ihres Einkommens. Von anderen Genossenschaften ist bekannt, dass sie nicht die vollen Modernisierungskosten umgelegt haben. In einer Eingabe vom 28.3.2011 ersuchten 27 Mieter den Vorstand der Genossenschaft um die Herabsetzung der Kappungsgrenze auf 5,30 Euro/m² oder den Erlass der Umlage für die Dämmung der Fassade von 1,00 Euro/m². Das wurde vom Vorstand der Genossenschaft abgelehnt, ebenso eine Härtefallregelung. Der Vorstand drängt sozial schwache Mieter, in eine kleinere Wohnung umzuziehen. Das wird von den Betroffenen, die zum Teil älter als 75 Jahre sind, als Nötigung empfunden, ihre vertraute Wohnung zu verlassen.