30.03.2011
Ds. VI-1296
Große Anfrage der Linksfraktion
Das Bezirksamt wird um folgende Auskünfte ersucht:
Am 25.02.2011 haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des SGB II beschlossen. Ein wesentlicher Bestandteil ist das sogenannte Bildungspaket, von dem Kinder profitieren sollen, deren Eltern SGB II-Leistungen, Sozialhilfe oder Wohngeld beziehen. Die Leistungen des Paketes sind kurzfristig umzusetzen. Die dafür notwendigen administrativen Voraussetzungen in der Verwaltung sind jedoch noch nicht vorhanden.
Der Gesetzgeber unterstellt den Eltern mangelhaften Umgang mit Geld, Defizite in der Organisation des Familienlebens, spricht ihnen Erziehungs- und Bildungskompetenz gegenüber ihren Kindern ab und schickt sie zudem noch auf einen Spießrutenlauf durch die Ämter, um jene Leistungen zu bekommen, die ihnen zustehen. Ein schlechtes Gesetz kann durch nichts verbessert werden. Wir können nur dazu beitragen, dass die Berechtigten schnell und unbürokratisch ihre Leistungen erhalten.