Große Anfrage der Linksfraktion
Das Bezirksamt wird um folgende Auskünfte ersucht:
- Stimmt das Bezirksamt der Ansicht zu, dass eine rechtssichere Bewertung bzw. Einschätzung der Frage, ob eine natürliche oder juristische Person sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt und entsprechend verhält bzw. tätig ist, einige der unter § 3 Bundesverfassungsschutzgesetz genannten bzw. zuzuordnenden originären Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder sind?
- Wie viele Träger-Projekte / Träger von Projekten sind / wären im Bezirk Pankow von dieser Verpflichtung derzeitig oder bereits absehbar betroffen?
- Welche Auswirkungen wird diese vom zuständigen Bundesministerium geforderte vertragliche Verpflichtung, die die Zivilgesellschaft mit der Durchführung und Wahrnehmung verfassungsschutzrechtlicher Aufgaben betraut, auf die betroffenen Projekte und Träger, letztlich auf den Bezirk Pankow haben?
- Ist dem Bezirksamt bekannt, ob sich im Bezirk Pankow tätige Träger aufgrund der geforderten Erklärung von einer Inanspruchnahme der Förderung bzw. einer Durchführung von Projekten distanzieren, diese in Frage stellen bzw. auch von diesbezüglichen Planungen absehen? Wenn ja, wie bewertet das Bezirksamt dieses Reaktionen?
- Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, betroffene Träger / Projekte beim Umgang mit der Demokratieerklärung zu unterstützen?
- Sieht das Bezirksamt für sich die Möglichkeit, Kontakt mit den zuständigen Bundesbehörden aufzunehmen, um auf die Schwierigkeiten mit der geforderten Erklärung hinzuweisen und ggf. alternative Vorschläge zum Umgang damit zu machen?