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29.03.2006

Gesundheitsdienstreformgesetz

Ds. V-1249/06

Gemeinsamer Antrag
der Fraktionen der Linkspartei.PDS und der SPD


Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz dafür einzusetzen, dass insbesondere die Kernaufgaben des »Öffentlichen Gesundheitsdienstes« bei der Prävention, Gesundheitsförderung, Gesundheitshilfe und Schutz der Gesundheit für Kinder und Jugendliche nicht dem Haushaltsvorbehalt entsprechend § 1 (4) unterliegen.

Sie sind als Pflichtaufgaben des Landes zu bearbeiten und entsprechend personell auszustatten.

Begründung:

Nach dem derzeitigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens zum »Gesundheitsdienstreformgesetz« sind Aufgaben, soweit sie nicht auf Pflichtaufgaben des Bundes- oder EU-Rechtes basieren, nach Maßgabe der mit dem Haushaltsplan des Landes Berlin zur Verfügung gestellten Mittel wahrzunehmen.

Dazu gehören u.a. Maßnahmen der Gesundheitsförderung, -aufklärung und -beratung, kinder- und jugendärztliche sowie kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik, die Prävention von zivilisationsbedingten Krankheiten, die zahnmedizinische Vorsorge und Beratung in Kindertagesstätten und Schulen.

Der Haushaltsvorbehalt für diese Aufgaben ist hier nicht hinnehmbar. Die Folgekosten fehlender Prävention wären ohnehin höher, als die dafür benötigten Haushaltsmittel.